26. Januar 2001 | Süddeutsche Zeitung | Fernsehen, Kommentar | Gerichtsfernsehen

Kamera läuft

In Deutschland darf in Gerichtssälen nicht gefilmt werden - in Amerika sind Prozesse ohnehin die reinste Show

Wer schon mal einen amerikanischen Gerichtsfilm gesehen hat, weiß, dass dort andere Gesetze herrschen als bei uns. Wer kürzlich Boris Becker bei der Verhandlung in Miami erlebt hat, hat sich aber womöglich trotzdem über den gegnerischen Anwalt gewundert, der sich so theatralisch gebärdete, als stünde er auf der Bühne eines Schmierentheaters. Und man hatte den Eindruck, dass das Befremden in Beckers Gesicht auch von der Verblüffung darüber herrührte, mit welcher Vehemenz der Mann seine Rolle interpretierte. Die galt aber weniger dem Tennis-Star als dem imaginären Publikum an den Bildschirmen – und mehr noch den in dieser Vorverhandlung gar nicht anwesenden Geschworenen. Denn in Amerika liegt die Theatralik im System: Es gilt, eine Jury zu überzeugen, und dafür eignen sich immer noch am besten jene Mittel, zu denen auch ein Schauspieler greift, der sein Publikum erreichen will – Gestik, Mimik, Rhetorik.

Gerade deswegen hat es der amerikanische Gerichtsfilm zu einem eigenen Genre gebracht, weil sich juristisches Prozedere und dramatischer Aufbau im Wesen so ähnlich sind. Auch wenn man uns stets weiszumachen versucht, es gehe um die Sache, möchte man manchmal fast meinen, nicht ein guter Anwalt sei vonnöten, um der Gerechtigkeit zum Sieg zu verhelfen, sondern vor allem ein guter Anwaltsdarsteller. Je glaubwürdiger ein Auftritt, je plastischer die Darstellung des Dramas, desto größer sind die Chancen beim Publikum. Höhepunkt jedes Gerichtsfilms ist deshalb nicht unbedingt das Schlussplädoyer selbst, sondern der Schnitt auf die Geschworenenbank, wo das Gesagte seine Wirkung zeigen muss. Wird dort die ein oder andere Träne verdrückt, ist der Sieg schon sicher. Das ist – um den Titel eines Gerichtsfilms zu variieren – nicht eine Frage der Ehre, sondern eine Sache der Performance.

Umgekehrt wäre für Anwälte in Amerika womöglich die Schauspielschule ein vielversprechender Karriereschritt. Was helfen alle Rechtskenntnisse, wenn man sie nicht veranschaulichen kann. Und wenn es nicht ohnehin die Performances von Anwaltsdarstellern wie Tom Cruise, Al Pacino, James Stewart oder Cher waren, welche in den Anwälten den Berufswunsch geweckt haben, dann tut das Auge der Fernsehkamera im Gerichtssaal ein Übriges, um die Anwälte zu Darstellern ihrer selbst zu machen. Am Falle von O. J. Simpson konnte man sehen, wohin das führt, wenn ein Prozess nur noch auf öffentliche Wirkung hin geführt wird; wenn es nur noch darauf ankommt, der Wirklichkeit ein Drehbuch unterzuschieben, in dessen Rollen man die Menschen dann zu drängen versucht. So gesehen war der Prozess eine gute Werbung für den Entertainment-Zweig Gerichtsverhandlung, aber eine schlechte Vorlage für die Einführung der Fernsehübertragungen aus Gerichtssälen. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Sinne ein zwar langweiliges, aber durchaus sinnvolles Urteil gefällt. Denn öffentliche Kontrolle ist nichts, was man dem Regiment der Einschaltquoten überantworten sollte. Sonst müsste man am Ende noch Darstellerpreise für Anwälte ausschreiben.

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